Ob in einer psychotherapeutischen Behandlung, Beratung oder im Coaching stellen eine vertrauensvolle Klient-Therapeut-Beziehung und Transparenz in allen Phasen eine wichtige Basis für den Erfolg dar. Ich unterliege der Schweigepflicht und behandle alle persönlichen Informationen streng vertraulich.
Ob in einer psychotherapeutischen Behandlung, Beratung oder im Coaching stellen eine vertrauensvolle Beziehung und Transparenz in allen Phasen eine wichtige Basis für den Erfolg dar. Ich unterliege der ärztlichen Schweigepflicht und behandle alle persönlichen Informationen streng vertraulich.
Ihnen stehen diverse Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Sollte ich nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und ich melde mich bei Ihnen baldmöglichst, in der Regel binnen 24 Stunden zurück. Im ersten Kontakt klären wir in groben Zügen, um welche Problematik es geht und ob ich Ihnen ein passendes Angebot machen kann. Ich unterstütze Sie gerne bei der Klärung der Frage nach möglicher Finanzierung. Sind diese Themen geklärt, können wir das Erstgespräch vereinbaren.
Im Erstgespräch lernen wir uns kennen, Sie haben Gelegenheit, von sich und Ihren Schwierigkeiten zu berichten, Fragen zu stellen und Information zu bekommen. Sie machen sich dabei einen ersten Eindruck von meiner Person und Arbeitsweise und ich mache mir ein Bild von Ihrem Anliegen. Entsprechend Ihrer Zielvorstellung ermitteln wir gemeinsam die für Sie am besten geeignete Maßnahme (Psychotherapie, Coaching oder Beratung). Punkte 3 und 4 entsprechen einer Entscheidung für Psychotherapie.
Der Sinn der sogenannten probatorischen Sitzungen besteht darin, das Fundament für eine Zusammenarbeit durch näheres Kennenlernen zu legen sowie Ihr Anliegen so präzise wie möglich zu konkretisieren und basierend auf Ihre festgelegten Ziele einen entsprechenden Therapieplan aufzustellen. Dieser Prozess wird durch eine ausführliche diagnostische Abklärung und biographische Anamnese unterstüzt. 4 bis 5 Sitzungen werden dafür beansprucht, die in aller Regel von der privaten Krankenversicherung und Beihilfe antragsfrei finanziert werden.
Die 50-minütigen Sitzungen finden üblicherweise wöchentlich zu einem festen Termin statt. Je nach individueller Behandlungsindikation und Zielen kann eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen) oder Langzeittherapie (zwischen 25 und 80 Sitzungen, nicht selten wesentlich länger) erforderlich sein. Die Einladung von Angehörigen in einige Sitzungen ist möglich. Gegen Ende der Therapie werden die zeitlichen Abstände zwischen den Sitzungen typischerweise verlängert, um die Unabhängigkeit von den psychotherapeutischen Gesprächen zu fördern.
Coaching & Beratung
Coaching und Beratung sind nicht Gegenstand des Leistungskatalogs gesetzlicher und privater Krankenversicherungen. Demnach werden Ihnen die Kosten direkt in Rechnung gestellt. Das Honorar beträgt 130 Euro pro 50-minütige Sitzung. Im Falle einer Paarberatung beträgt das Honorar 160 Euro pro 50-minütige Sitzung.
Coaching & Beratung
Coaching und Beratung sind nicht Gegenstand des Leistungskatalogs gesetzlicher und privater Kranken-versicherungen. Demnach werden Ihnen die Kosten direkt in Rechnung gestellt. Das Honorar beträgt 130 Euro pro 50-minütige Sitzung. Im Falle einer Paarberatung beträgt das Honorar 160 Euro pro 50-minütige Sitzung.
Psychotherapie
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Die Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen sowie mit der Beihilfe, die Therapiekosten von Beamten anteilig deckt, ist möglich. Die Tarife privater Krankenversicherungen schwanken bezüglich des Deckungsumfangs einer Psychotherapie, weshalb Sie sich am besten vor Therapiebeginn direkt bei Ihrer Versicherung danach erkundigen sollen. Grundlage für die Abrechnung ist die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten)
Heilfürsorge für Bundeswehr & Bundespolizei
Für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei werden die Therapiekosten von der Heilfürsorge grundsätzlich getragen. Zur Sicherheit erkundigen Sie sich danach bei Ihrem Truppenarzt bzw. polizeiärztlichen Dienst. Eine Überweisung des dienstlichen Arztes bzw. Truppenarztes ist für den Beginn einer Psychotherapie erforderlich. Grundlage für die Abrechnung ist die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten)
Deutsche Unfallversicherung & Berufsgenossenschaften
Bei psychischen Beschwerden nach einem Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) die Kosten einer traumazentrierter Therapie. Da ich über eine Zulassung als Psychotherapeut im sogenannten Psychotherpeutenverfahren der DGUV verfüge, ist die Abrechnung in diesem Fall möglich.
Bitte klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft. Da bei Unfallversicherten bereits die probatorischen Sitzungen genehmigungspflichtig sind, sollen Sie Ihren Sachbearbeiter rechtzeitig von Therapiebeginn in Kenntnis setzen, um die schriftliche Bestätigung über der Kostenübernahme zu erhalten.
Selbstzahler
Die Entscheidung, eine Therapie selbst zu finanzieren bietet gewisse Vorteile. So können die Kosten als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ unter Berücksichtigung der vorgegebenen Obergrenze steuerlich geltend gemacht werden. Ferner profitieren Sie von maximaler Diskretion, da in diesem Fall die Mitteilungspflicht Ihrer Diagnose an die Krankenkasse entfällt. Dadurch entgehen Sie möglichen Nachteilen bzw. einer Ablehnung beim Beantragen von Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, Wechsel in die private Krankenversicherung oder bei einer Verbeamtung. Die Kosten betragen 130 Euro pro 50-minütige Sitzung
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich eine Privatpraxis führe, ist die direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich. Eine Ausnahme bildet die Bahn-BKK, mit der ich eine Kooperation abschließen konnte. Für Versicherte aller anderen Krankenkassen ist es ratsam, sich diesbezüglich an die Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung Berlin zu wenden. Ich übernehme keine Anfragen zum Kostenerstattungsverfahren an.
© 2021 Praxis Dr. Kunstmann
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